Der Pensionsfonds ergänzt als fünfte Möglichkeit die bislang bekannten Durchführungswege
Der Pensionsfonds ist neben der Möglichkeit der Entgeltumwandlung durch die Arbeitnehmer insbesondere dafür geeignet, Pensionsverpflichtungen der Vergangenheit (sog. „Past-Service”) abzusichern.