Gesellschafter-/Geschäftsführerversorgung

Insbesondere Gesellschafter- / Geschäftsführer haben – auch aufgrund ihrer häufigen Sozialversicherungsbefreiung – eine große Lücke in Bezug auf Ihre zukünftige Altersrente zu erwarten.

Als Gesellschafter- / Geschäftsführer einer GmbH genießen sie jedoch den Vorteil, dass Sie sich eine Versorgung über Ihr Unternehmen finanzieren lassen können.
Aufgrund der Sozialversicherungsbefreiung und der damit einhergehenden Beitragsersparnis ist es häufig mehr als ratsam, die freiwerdenden Gelder zur Finanzierung seiner Alters-, Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenrente zu verwenden.

Durchführungswege hierfür sind etwa die rückgedeckte Unterstützungskasse oder Pensionszusage.