Riesterrente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersversorgung, die auf Seiten des Arbeitnehmers durch Zulagen sowie Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten staatlich gefördert wird.

Infolge der sogenannten „Günstigerprüfung” durch das Finanzamt kommen viele Personengruppen in den Genuss der Förderungen.

Neben Familien mit Kindern, welche über die Zulagen eine hohe Förderung erhalten, eignet sich bei allein stehenden Angestellten eher der Sonderausgabenabzug für die maximale Förderung. Die jährliche Zulage beträgt pro Person 175 €, für Kinder je 185 €. Für nach 2008 geborene Kinder beträgt die jährliche Zulage sogar 300 €.

Vorteile:

  • Lebenslange Altersrente
  • Bis zu 30% Kapitalentnahme möglich
  • „Wohn-Riester”, d.h. es kann bis zu 100% des Kapitals zur Anschaffung bzw. Renovierung des Eigenheims entnommen werden
  • „Hartz IV”-sicher