Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Jeder 4. Bürger wird noch vor Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Im Gegensatz zu früheren Zeiten – und insbesondere für nach dem 01.01.1961 Geborene – erhalten die Geschädigten von der Deutschen Rentenversicherung lediglich eine sehr geringe Hilfe.

Die Ursachen der Berufsunfähigkeit liegen bei circa der Hälfte der Betroffenen im Bereich der Psyche sowie des Bewegungsapparates.

Um dennoch seinen Lebensstandard sicher zu stellen benötigt man eine anderweitige, möglichst ausgleichende monatliche Zahlung – über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Eintritt einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit eine monatliche, vorher vereinbarte Rente.

Sie stellt damit den Erhalt der persönlichen wirtschaftlichen Situation durch Ausgleich des wegfallenden Lohns sicher.

Neben der reinen Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherung besteht auch die Möglichkeit, durch einen geringen Mehrbeitrag eine so genannte Fonds-BU zu erhalten, in welchen unter Umständen bei einem Nichteintritt der BU Gelder zurückfließen, idealerweise in der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die Beiträge sind also in diesem Fall nicht „verloren“.

Dieses Geld steht somit als ein weiterer Baustein der Altersversorgung zur Verfügung.

Eine günstige, jedoch leistungsbezogen wesentlich abgespeckte Form der Berufsunfähigkeitsabsicherung ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese deckt nicht Ihren konkret ausgeübten Beruf ab, sondern versichert lediglich Ihre Arbeitskraft.

 

Aktuelles / Sonderthemen (Bitte aktualisieren!)
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Mit der Veröffentlichung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist die größte Reform des deutschen Handelsrechts seit über 20 Jahren zum 29.05.2009 in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gesetz wird der deutsche Handelsbilanzansatz an internationale Bilanzierungsstandards (IFRS) angeglichen. Damit erhöhen sich Aussagekraft und Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Einerseits verbessert dies die Position der Unternehmer im internationalen Geschäftsverkehr und bei Verhandlungen mit Banken. Andererseits macht es aber auch Schluss mit nicht mehr realitätskonformen Bewertungsmaßstäben bei Pensionsverpflichtungen!

Meist sind die Absicherungen von Pensionsverpflichtungen noch auf veralteten Annahmen zur Lebenserwartung sowie derzeit nicht am Markt erhältliche Zinsen aufgebaut und somit erheblich unterfinanziert.

Dieses wird durch die zukünftige separate Steuerbilanz – welche die Situation realitätsnäher betrachten soll – noch deutlicher. Mit sämtlichen Auswirkungen auf die Bonität der Geschäftspartner.

Vorteile einer neugeordneten Ausfinanzierung / Auslagerung gemäß BilMoG

  • Der Gesellschafter- / Geschäftsführer sichert seine eigene Versorgung ab
  • Biometrische Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod) können abgefangen werden
  • Sicherheit im Falle einer Unternehmensinsolvenz
  • Unabhängigkeit von den Ergebnissen der Nachfolger in der Geschäftsführung
  • Optimierte Bilanzkennzahlen ⇒ Verbesserte Kreditratings und damit günstigere Kapitalbeschaffung (Basel II)
  • Erleichterung beim Verkauf des Unternehmens
  • Keine bilanziellen und finanziellen Belastungen für den Gesellschafter- / Geschäftsführernachfolger
  • Das Unternehmen kann sich auf Kernkompetenzen fokussieren
  • Ausfinanzierung / Auslagerung vermindert den Verwaltungsaufwand
  • Auslagerung des Kapitalanlagemanagements der Versorgung

 

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